Externe Brandschutzbeauftragte
Der Brandschutzbeauftragte kann extern beauftragt werden. Dabei sind einige Grundregeln einzuhalten. Bei der Beauftragung eines nicht dem Betrieb zugehörigen „externen Brandschutzbeauftragten“ ist die Einbindung in die interne Sicherheitsorganisation sicherzustellen.
Wird ein Brandschutzbeauftragter gesetzlich oder gemäß behördlicher Aufgaben zwingend vorgeschrieben, ist gegebenenfalls die Mitteilung an die zuständige Behörde (Bauaufsicht, Branddirektion, usw.) zur Beauftragung eines externen Brandschutzbeauftragten erforderlich.
Wen sollte man zum Brandschutzbeauftragten bestellen?
Der Brandschutzbeauftragte muss nicht zwangsläufig aus den eigenen Unternehmen kommen; es kann sich auch um einen externen Dienstleister handeln. In jedem Fall sollten die Zuständigkeiten des Brandschutzbeauftragten genau definiert werden und im Rahmen der Bestellung auch schriftlich fixiert werden. Die Anforderungen, was Qualifikation und Ausbildung betrifft, ist für interne oder externe Anwärter auf den Brandschutzbeauftragten gleich. Die Ausbildung erfordert die erfolgreiche Teilnahme an wenigstens 64 Einheiten, die jeweils 45 Minuten dauern und das Ablegen einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung. Doch die Ausbildung ist nur ein Teil der Qualifikation, denn auch im Brandschutz ändern sich die Normenwerke und der Stand der Technik regelmäßig oder dynamisch. Der Brandschutzbeauftragte darf hier den Anschluss nicht verpassen und sich auf seinem Wissen ausruhen.
Qualifikation
Unser Mitarbeiter Herr Hüseyin Dalga besitzt die Qualifikation nach vfdb-Richtlinie 12-09/01: 2014-08 (03), sowie die DGUV Information 205:003 und kann als Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden.
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte hat den für den Brandschutz Verantwortlichen eines Betriebes (Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter, Behördenleiter) in allen Fragen des Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen. Er ist der zentrale Ansprechpartner für alle Brandschutzfragen im Betrieb.
Die Beratungs- und Unterstützungstätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B und C)
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
- Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
- Mitwirken bei Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne, usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken - Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
- Teilnehmen an behördlichen Gefahrenverhütungsschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
- Aus- und Fortbilden von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen und von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben in einem Brandfall (Brandschutzhelfer)
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, usw.
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden
- Mitwirken bei ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Ausserbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen
- Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern, usw.
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz
Vertragsabschluss
Wir würden uns sehr freuen, wenn wir die Aufgabe des externen Brandschutzbeauftragen für Sie ausführen dürfen und stehen für weitere Fragen Ihnen gerne zur Verfügung